Krankheit ist weder Grausamkeit noch Strafe, sondern einzig und allein ein Werkzeug, dessen sich unsere Seele bedient, um uns auf unsere Fehler hinzuweisen und von größeren Irrtümern zurückzuhalten. Krankheit soll uns daran hindern, noch mehr Schaden anzurichten und uns auf den Weg der Wahrheit und des Lichts zurückzubringen, von dem wir nie hätten abkommen sollen.

(Edward Bach)

 

 

Dr. Edward Bach fand einige wildwachsende Pflanzen, in deren Kraft es liegt, unsere menschlichen Schwingungen zu erhöhen und uns für die Botschaften unseres spirituellen Selbst zu öffnen. Sie tragen offenbar Schwingungen einer höherer Ordnung, die unsere Persönlichkeit von den Verwerfungen befreien, die unser Leiden verursachen.  Die Bachblüten Essenzen wirken dabei wie eine ergreifende Musik, die in ihrer Gesamtheit unsere Persönlichkeit für die einströmenden Informationen unserer Seele öffnet. So können wir wieder in die Harmonie und den Frieden mit dem Ganzen finden und unser Leiden endet.

Bachblüten heilen nicht, indem sie einen Wirkstoff transportieren, sondern als Katalysator, der die Verbindung zu den Schwingungen unseres höheren Selbst verbessert und dadurch die Krankheit auflöst. 

 

Bachblüten sind Essenzen, die frei von Nebenwirkungen sind und allen Lebewesen gegeben werden dürfen.  Die Anwendung der Essenzen erfolgt als Einzelmittel oder Mischung.  Eine Eigen-Anwendung ist möglich, aber zur optimalen Auswahl und Zusammenstellung ist eine profunde Kenntnis und Erfahrung der Essenzen, ihrer Symptomatik und ihrer Merkmale von Vorteil.  Insgesamt unterscheidet man 38 klassische Bachblüten Essenzen. In dieser Liste  findest du einen Überblick darüber.

 

Als erstes möchte ich jedoch eine Mischung  erwähnen, deren Wirksamkeit über Jahrzehnte bei allen Menschen und Tieren gleichermaßen festgestellt wurde:

 

Rescue Tropfen 

Dies war die  erste Mischung der Bachblüten Essenzen, die sich in allen Notfallsituationen bewährt hat. Daher werden sie auch 'Notfalltropfen' genannt.  Sie bewirken die sofortige Reintegration des psychoenergetischen Systems und verhindern eine Schock-Kettenreaktion auf zellulärer bzw. organfunktioneller Ebene. In wenigen Sekunden harmonisieren sie das psycho-energetische System und beruhigen das vegetative Nervensystem.  Die Rescue Mischung besteht aus Cherry Plum, Clematis, Impatiens, Rock Rose und Star of Bethlehem. Sie wirkt kurzfristig als Notfallhilfe in akuten Situationen und sollte keine nachfolgende, genauere Anamnese und Behandlung ersetzen. 
Je nach Situation können 4 Tropfen "Rescue"  direkt unter die Zunge gegeben werden oder in 250ml Wasser verdünnt, über einen Zeitraum von bis zu einer Stunde getrunken. Letzteres ist bei Kindern und Tieren wegen des hohen Alkoholgehalts der Mischung empfehlenswert.

 

 

Anti Corona Mischung 

Diese Mischung ist kein Medikament gegen das CoVid-Sars-19 Virus, sondern eine Essenz-Mischung zur Stimmungs-Stabilisierung bei Zukunftsangst, Traurigkeit, Einsamkeit, Hoffnungs- und Mutlosigkeit.   

Die Mischung wird aus je 2 Tropfen der Bachblüten: Olive, Aspen, Mustard, Gentian und Gorse 
zusammengestellt. Sie löst belastende Gefühle auf und lenkt das Denken wieder auf positive Aspekte, zerstreut lähmende Müdigkeit und aktiviert den Tatendrang. Je nach Belastung können die Tropfen auch 2 bis 3 Mal pro Tag genommen werden. Eine Einnahme unter die Zunge hat die schnellste Wirkung. 

 

Hinweis:

Bachblüten Essenzen können von jedermann frei gekauft werden. Seit 2008 gelten sie in Deutschland als Nahrungs- bzw. Kosmetikmittel. Die Mischung und Zusammenstellung muss jeder Interessierte aus rechtlichen Gründen selbst vornehmen oder in der Apotheke vornehmen lassen. Eine Verordnung / Verschreibung von Bachblüten Essenzen ist nicht möglich, da es sich hierbei nicht um Medikamente handelt.

 

Alle Informationen auf diese Seite dienen ausschließlich der Information und stellen in keiner Weise eine Anamnese oder diagnostische Empfehlung dar. 

Informationen für HP/HPP am Ende der Seite!

 


Info für Heilpraktiker/Therapeuten:
Juristisch betrachtet sind Bachblüten und Bach-Blüten-Präparate keine Arzneimittel. (seit 2008)

Der Umgang mit Bachblütenessenzen war in Deutschland schon seit langem ein heikles und nebulöses Thema und wird es voraussichtlich auch noch eine Weile bleiben.

Bis 2008 zu den Entscheidungen des Oberlandesgerichtes Hamburg (Az. 3 U 235/06) und Landgerichts Hamburg (Az. 312 O 315/06), denen sich mittlerweile auch einige andere Gerichte angeschlossen haben, wurden Bachblütenessenzen in Deutschland generell als Arzneimittel angesehen. Da sie aber in Deutschland keine Zulassung als Arzneimittel hatten und auch heute nicht erhalten werden, durften sie in Deutschland nicht hergestellt oder generell importiert werden. In England waren sie als „pharmazeutisches Produkt“ zugelassen und konnten deshalb über den Umweg einer sogenannten Einzeleinfuhr gemäß § 73 des Arzneimittelgesetzes auch hier erworben werden.

In den genannten Entscheidungen haben die Gerichte erstmals den Bachblüten die Arzneimitteleigenschaft abgesprochen. Sie seien zum einen keine Funktionsarzneimittel, da sie keine pharmakologische Wirkung haben, zum anderen auch keine Präsentationsarzneimittel , da sie nach Ansicht der Gerichte nicht „zur Linderung, Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten werden (z.B. in der Werbung).

Die Bach-Blüten-Präparate stellen daher keine Arzneimittel sondern Lebensmittel dar und dürfen daher als Lebensmittel verkauft und angewendet werden. Zu dieser Meinung tendiert wahrscheinlich auch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, zuständig für die Einstufung eines Produktes als Arznei.

Damit unterfallen die Bach-Blüten nun aber dem Lebensmittelrecht, was den Umgang nicht besonders vereinfacht (Werbungseinschränkungen, Produktbeschreibungspflichten, Herstellungsvorschriften- z.B. Hygieneregeln, die in einer HP-Praxis schwer einzuhalten sind).

Hinsichtlich der Anwendung durch Heilpraktiker (auch HPP) ist zu beachten, dass er/sie Krankheiten aber grundsätzlich nur mit Präparaten behandeln kann, die Arzneimittel sind, die also die für eine Therapie erforderliche pharmazeutische Wirkung haben oder als Homöopathika bzw. traditionelle Heilmittel zugelassen sind. Eine Behandlung mit einem Lebensmittel verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eines Heilers und kann wettbewerbswidrig sein.

Hingegen ist es völlig unproblematisch, wenn der Heilpraktiker seine Behandlung ergänzen und/oder durch die Bach-Blüten-Einnahme begleiten lässt, so wie man dem Patienten auch empfehlen kann, während der Behandlung häufiger Pfefferminztee zu trinken.

Da die Bachblüten aber weder verschrieben oder verordnet werden können, bietet sich folgende Formulierung an: „Dem Patienten wird empfohlen, in Ergänzung der Behandlung“ oder „begleitend zur Behandlung folgende Bachblütenpräparate einzunehmen“.

 

 

Sofern ein Heilpraktiker mit dem Gedanken spielt, Bach-Blüten zu verkaufen, wird darauf hingewiesen, dass der freie Beruf des Heilpraktikers umsatzsteuerbefreit ist, nicht aber der Verkauf von Lebensmitteln. Verkauft ein HP auch Lebensmittel (Bachblüten) im nicht vernachlässigbaren Umfang, kann seine gesamte berufliche Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig, d.h. auch die HP-Tätigkeit werden. Weiterhin kann er gewerbesteuerpflichtig werden und gegebenenfalls mitgliedspflichtig bei der IHK.

 

(Info vom 14.6.2013 aus:  https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/thread-11271.html Form  Moderator Horst)